Bearbeitung und Lösung von Rechtsfällen
- Das Ziel: Die wissenschaftlich begründete Lösung des Falles
- Allgemeine Lehren zur Fallbearbeitung
- Keine fachgebietsübergreifende Methode der juristischen Fallbearbeitung
- Konsequenzen aus der Individualität jedes Rechtsfalles
- Ansatz bei der Sachverhaltsanalyse
- Die erforderliche Ermittlung eines individuellen "Obersatzes" = die Fragwürdigkeit von "Aufbauschemata"
- Bearbeitung von Zivilrechtsfällen
- Bearbeitung öffentlichrechtlicher Fälle
- Bearbeitung von Strafrechtsfällen
- Bearbeitung verfahrensrechtlicher Fälle
© 2021 | Prof. Dr. Gerhard Wolf, Europa Universität Viadrina - Letzte Änderung: 02.03.2021
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