Realistische Lehren zum Strafrecht
Recht - Wissenschaft - Anwendungen - Theorie vs. Praxis

Die folgenden Seiten sind aus meiner Tätigkeit als Inhaber des “Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsinformatik” an der “Europa-Universität Viadrina” entstanden: Strafrechtliche Fragen stehen daher im Mittelpunkt meines Interesses, didaktisch am Anfang des Jurastudiums und aus gutem Grund täglich im Focus der Medien.
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Alle strafrechtswissenschaftlichen Überlegungen führen allerdings schon nach wenigen gedanklichen Schritten zu Grundfragen, die weit über das Fachgebiet hinausgehen. Die zentralen Fragen lauten:
- Was ist ‘Recht’?
- Was ist ‘Wissenschaft’?
- Wozu und wie betreibt man ‘Rechtswissenschaft’?
Die Suche nach Antworten auf diese Fragen mündet letztlich in philosophischen Problemen, auf die es bekanntlich seit Jahrhunderten bzw. Jahrtausenden keine zufriedenstellenden oder gar anerkannten Antworten gibt. Aber dieser Befund ändert nichts daran, dass die genannten Fragen zumindest alltagstauglich beantwortet werden müssen, wenn man die Schlüsselprobleme der Strafrechtslehre klären will:
- Welche Taten sind zu bestrafen? Aus welchem Grund, wie und zu welchem Zweck?
Konsequente wissenschaftliche Arbeit zwingt dazu, diesen Fragen ungeachtet aller rechtspolitischen Untiefen und weltanschaulichen Meinungsverschiedenheiten über das geltende Strafrecht hinaus nachzugehen und sie in die übergreifenden Themenbereiche ‘Allgemeine Rechtslehre’, ‘Erkenntnistheorie’ und ‘Verhaltenslehre’ einzuordnen. Das führt zwar von einem Abgrund in den nächsten, aber die Bemühungen um Klärungen sind keineswegs vergeblich:
Auf der Grundlage interdisziplinär abgesicherter Lehren lässt sich eine empirisch tragfähige, freiheitliche, von den Bürgern legitimierte und daher von Staats wegen verbindliche Konzeption für das Zusammenleben von Menschen herleiten, die “mit Recht” - erforderlichenfalls durch Zwang, u.a. durch Bestrafung - durchgesetzt werden kann.
Aus fundierten Lehren zum Strafrecht lassen sich Ergebnisse herleiten, die in Justiz und Kriminalpolitik, aber auch in der Juristenausbildung und bei der Beantwortung tagespolitischer Rechtsfragen, als gesicherte, konsensfähige und digital nutzbare Grundlage für realistische Handlungskonzepte bis hin zu Hilfen für die Lösung von Einzelfällen dienen können.
Einstieg in meine Gesamtkonzeption …
