Realistische, pragmatische Rechtslehren

Die folgenden Seiten sind aus meiner Tätigkeit als Inhaber des “Lehrstuhls für Strafecht, Strafprozessrecht und Rechtsinformatik” an der Europa-Universität Viadrina entstanden. Diese Arbeiten haben über die genannten Fachgebiete weit hinausgeführt: Lehren zum Strafrecht erfordern eine umfassende Rechtslehre, auf der sie aufbauen können.
Rechtslehren beruhen ihrerseits auf einem komplexen Geflecht von Forschung, Wissen und Hypothesen zur Wirklichkeit und zu den Verhaltensweisen der Menschen. Sie müssen auf eine fachübergreifende Erkenntnislehre sowie auf Arbeitsergebnisse aus zahlreichen wissenschaftlichen Einzeldisziplinen zurückgreifen. Wenn sie kein bloßes 'Glasperlenspiel' bleiben sollen, müssen sie ein Konzept für die Anwendung im Alltag bieten.
Das Ziel meiner Bemühungen sind dementsprechend theoretisch fundierte, fachgebietsübergreifende Rechtslehren, die in der Rechtspflege, in der Rechtspolitik, in der Juristenausbildung und bei der Beurteilung tagespolitischer Fragen als konsensfähige Ausgangsbasis für Entscheidungen dienen können.
Einen solch vielfältig verflochtenen Ansatz detailliert ausarbeiten zu wollen, erscheint vermessen, und er erfordert in der Tat vielfältige Beschränkungen. Aber die Herangehensweise lässt sich nicht vereinfachen, wenn man die Probleme fundiert und umfassend lösen will: “Alles hängt mit allem zusammen” (Alexander von Humboldt).
Die benötigte Gesamtkonzeption lässt sich in den Grundstrukturen erstaunlich einfach herleiten, wenn man über eine gesicherte Grundlage verfügt, von der aus man an die Lösungen herangehen kann.
Diese Grundlage ist die Realität: Was vorhanden ist, kann man erkennen oder verkennen - aber es ist einfach ‘da’! Gegebenheiten sind intersubjektiv ermittelbar und damit ein erfolgversprechender Ansatzpunkt für einvernehmliche Problemlösungen: Darauf lässt sich schrittweise aufbauen!
Alles Weitere - also auch die verbindliche Regelung des Zusammenlebens der Menschen - erfordert eine Verständigung.
