Realistische, pragmatische Rechtslehren

Die folgenden Seiten sind aus meiner Tätigkeit als Inhaber des “Lehrstuhls für Strafecht, Strafprozessrecht und Rechtsinformatik” an der Europa-Universität Viadrina entstanden. Diese Arbeiten haben weit über die genannten Fachgebiete hinausgeführt: Lehren zum Strafrecht sind erst der ‘Schlussstein’ - sie erfordern eine umfassende Rechtslehre, auf der sie aufbauen können.
Rechtslehren beruhen ihrerseits auf einem komplexen Geflecht von Forschung, Wissen und Hypothesen zur Wirklichkeit und zu den Verhaltensweisen der Menschen. Sie müssen auf eine fachübergreifende Erkenntnislehre sowie auf zahllose wissenschaftliche Einzelergebnisse zurückgreifen. Wenn sie kein bloßes 'Glasperlenspiel' bleiben sollen, müssen sie ein Konzept für die Anwendung im Alltag bieten.
Das Ziel meiner Bemühungen sind dementsprechend theoretisch fundierte, fachgebietsübergreifende Rechtslehren, die in der Rechtspflege, in der Rechtspolitik, in der Juristenausbildung und bei der Beurteilung tagespolitischer Fragen als konsensfähige Ausgangsbasis für Entscheidungen dienen können.
Diesen komplexen Ansatz bis ins Detail ausarbeiten zu wollen, wäre vermessen, aber er ist alternativlos - und umsetzbar: Zum einen lässt sich die Herangehensweise nicht wesentlich vereinfachen: “Alles hängt mit allem zusammen” (Alexander von Humboldt). Zum anderen lassen sich die Strukturen erstaunlich einfach herleiten und zusammenfassen, wenn man über einen gesicherten Ausgangspunkt verfügt.
Die gesicherte Grundlage jeder wissenschaftlichen Lehre ist die Realität:
Was vorhanden ist, kann man erkennen oder verkennen - aber es ist einfach ‘da’!
Auf dieses Fundament lässt sich auch die gesuchte konsensfähige Rechtslehre gründen.
Zu meiner Gesamtkonzeption …
