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Realistische Lehren zum Strafrecht

Recht - Wissenschaft - Wirklichkeit
 

Die folgenden Seiten sind aus meiner Tätigkeit als Inhaber des “Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsinformatik” an der “Europa-Universität Viadrina” hervorgegangen. Diese Arbeiten haben weit über die genannten Themenbereiche hinausgeführt. 

Dennoch fasse ich - der traditionellen Vorgehensweise folgend - zunächst meine ‘Lehren zum Strafrecht’ zusammen, die nach wie vor im Focus meines Interesses und didaktisch aus gutem Grund am Anfang des Jurastudiums stehen, obwohl sie bei einer systematischen Strukturierung der Themen erst am Ende rechtswissenschaftlicher Überlegungen stehen können:  

Das umfassende Ziel rechtswissenschaftlicher  Bemühungen müssen theoretisch fundierte und praktisch nutzbare Rechtslehren sein, die in der Rechtspflege und in der Rechtspolitik, aber auch in der Juristenausbildung und bei der Beurteilung tagespolitischer Fragen als gesicherte, konsensfähige und digital nutzbare Grundlage dienen können. Dies erfordert eine Bereinigung von historischem, insbesondere philosophischem Ballast, der sich aufgetürmt hat und unbesehen weiter referiert wird, obwohl er sich nach dem Stand von Wissenschaft und Technik längst erledigt hat. 

Bestrafungen sind - neben anderen Präventionsmaßnahmen - jedenfalls der Konzeption nach ein Instrument zur Verhinderung rechtswidrigen Verhaltens und damit ein Schlüssel zur Gewährleistung eines von Staats wegen zu gewährleistenden friedlichen (familiären, kommunalen, bundesstaatlichen bzw. supranationalen) Zusammenlebens. Strafrecht ist ein “Prüfstein” für die Richtigkeit der Lehren zu anderen Rechtsgebieten.

 

Lehren zum Strafrecht sind über die Rechtslehre hinaus eine Bewährungsprobe für Lehren zu transdisziplinär zu erforschenden Gegebenheiten oder gar “Weltanschauungen” - und steht daher keineswegs zufällig häufig im Mittelpunkt des (öffentlichen, rechtsdogmatischen oder philosophischen) Interesses.

Die einzigen belastbaren Anknüpfungspunkte bei dem Versuch, einen derart facettenreichen, letztlich unüberschaubaren Themenkomplex in Angriff zu nehmen, sind zum einen die eigenen Wahrnehmungen und Beurteilungen der Realität, zum anderen die sprachliche und gesellschaftliche Verständigung mit anderen Menschen über uns selbst in der Wirklichkeit.


Zu meiner Gesamtkonzeption …