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Angewandte Rechtstheorie

Realistische wissenschaftliche Lehren zum Strafrecht

Auf den folgenden Seiten fasse ich die Ergebnisse meiner Arbeit als Inhaber des “Lehrstuhls für Strafecht, Strafprozessrecht und Rechtsinformatik” an der Europa-Universität Viadrina zusammen. Aus dieser Tätigkeit ist eine umfassende anwendungsorientierte Rechtstheorie entstanden - keine Strafrechtslehre kann ohne eine solche Gesamtkonzeption gelingen: 

Das Ziel müssen wissenschaftlich fundierte und praktisch nutzbare Lehren sein, die (von allem angesammelten historischen, philosophischen und weltanschaulichen Ballast befreit) in der Rechtspflege und in der Rechtspolitik, aber auch im akademischen Unterricht und bei der Beurteilung tagespolitischer Fragen als empirisch abgesicherte und konsensfähige Grundlage dienen können.

Der gemeinsame Nenner aller meiner Lehren ist ihre Verankerung in der Realität. Mein Ausgangspunkt ist die einfache These, dass es objektive Gegebenheiten gibt, die schlicht “vorhanden” und daher von jeder Rechtslehre (wie von jedem einzelnen Menschen im Alltagsleben auch) zu beachten sind. Darauf gestützt lassen sich allgemeingültige juristische Beurteilungsmaßstäbe finden, sei es, dass diese ungeachtet der Individualität der einzelnen Menschen auf übereinstimmenden Erfahrungen, Prägungen bzw. Anlagen beruhen, sei es, dass man sich für das Zusammenleben jedenfalls im Ergebnis auf sie verständigt hat.