Zum Inhalt springen

Realistische Rechtslehren

Gesamtkonzeption einer anwendungsorientierten Rechtstheorie
 

Unter der Überschrift „Realistische Rechtslehren" fasse ich die Ergebnisse meiner wissenschaftlichen Arbeit als Inhaber des “Lehrstuhls für Strafecht, Strafprozessrecht und Rechtsinformatik” an der Europa-Universität Viadrina, insbesondere aber die Forschungsergebnisse zusammen, die sich im Zusammenhang mit meinen strafrechtlichen Arbeiten ergeben haben. Daraus ist die Gesamtkonzeption einer anwendungsorientierten Rechtstheorie entstanden, auf der jede Strafrechtslehre aufbauen muss. 

Das Ziel meiner Bemühungen sind theoretisch fundierte und praktisch nutzbare Lehren, die - von allem angesammelten historischen, philosophischen und weltanschaulichen Ballast befreit - in der Rechtspflege und in der Rechtspolitik, aber auch im akademischen Unterricht und bei der Beurteilung tagespolitischer Fragen als gesicherte und konsensfähige Grundlage dienen können. 

Arbeitsgebiete und Herangehensweise
Meine zentralen Thesen
Zur Einordnung meiner Lehren