"Philosophie und Ethik vs. Realistische wissenschaftliche Rechtslehren"
Abstract
"Philosophie" ist ein historisch überholter Irrweg, ethische „Lehren“ sind (im Unterschied zu selbstverantwortetem 'Ethos') eine überhebliche Anmaßung gegenüber eigenständig denkenden und frei verantwortlich handelnden anderen Menschen.
Den bis heute durchweg ideengeschichtlich und auf ‚Sollen‘ ausgerichteten Rechtslehren muss endlich eine realistisch-rechtswissenschaftliche, strikt auf naturwissenschaftlich erkennbares ‚Sein‘ und kommunikatives 'Verstehen' anderer Menschen beschränkte Position entgegengesetzt werden. Sie ist ohne Rückgriff auf ein 'Naturrecht' sehr einfach staatsrechtlich zu begründen.
Der Beitrag ist "Eine (freundliche) Streitschrift", die die diametral entgegengesetzte Position des Jubilars und die eigene Auffassung pointiert gegenüberstellt.