Dieter Meurer (1943 - 2000)

Mein Doktor- und Habilitationsvater Dieter Meurer lehrte von 1979 bis 2000 Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Philipps-Universität in Marburg. Sein wissenschaftliches Werk ist in seinem Schriftenverzeichnis umfassend dokumentiert, sein Wirken in einer Gedächtnisschrift und einer akademischen Gedächtnisfeier gewürdigt worden.

Der Grund dafür, eine weitere Internet-Seite zum Schaffen Dieter Meurers einzurichten, ist ungewöhnlich: Auf diesem Weg sollen seine gleich zwei (beide bisher nicht veröffentlichten) Habilitationsschriften zugänglich gemacht und kurze Hintergrundinformationen zu deren Vorgeschichte weitergegeben werden. Beide Schriften betreffen Kernthemen, die nicht nur für das Strafverfahrensrecht, sondern für die gesamte Rechtslehre zentrale Bedeutung haben, nämlich die Sachverhaltsfeststellung und die Beweiswürdigung:

Die Entscheidung über den Sachverhalt - 
Studien zur strafrichterlichen Beweiswürdigung

Diese erste, von der Rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln als Habilitationsleistung abgelehnte Schrift ist völlig unbekannt. Meurers eigener Einschätzung zufolge war das "die bessere Arbeit"! 

Systematische Studien zum Prinzip der freien Beweiswürdigung im Strafprozess

Die von der Fakultät dann akzeptierte zweite Habitlitationsleistung hat Meurer für vielfältige später erschienene strafprozessuale Publikationen (O-Ton: als "Steinbruch")  genutzt. Im Zusammenhang gelesen ist diese Arbeit ebenso eindrucksvoll wie die erste Schrift.

Meurer hat den Ablauf seiner Habilitationsverfahren und das Verhalten der Beteiligten - abgesehen von seinem Dank an Hans-Joachim Hirsch, der sich der Habilitation nach dem Tod von Richard Lange angenommen hat - selbst nie kommentiert. Die Auswertung der nach dem Tod aller Beteiligten von der Kölner Fakultät schließlich freigegebenen Gutachten erlaubt einige kritische Anmerkungen zu der für das Universitätswesen und den Stand der Fachdiskussion aufschlussreichen Vorgänge (noch in Arbeit)