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Einführung in meine "Realistische Wissenschaftliche Rechtslehren"

Unter der Gesamtüberschrift „Realistische wissenschaftliche Rechtslehren“ fasse ich die Ergebnisse meiner Tätigkeit als Hochschullehrer /für die Fächer ‘Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsinformatik’) an der Viadrina in Frankfurt (Oder) sowie die Forschungsergebnisse zusammen, die sich “Im Ruhestand” im Anschluss an diese strafrechtlichen Arbeiten ergeben haben. Entstanden ist daraus als Gesamtkonzept eine „Realitäts- und anwendungsorientierte Rechtstheorie“.

Ziel dieser rechtswissenschaftlichen Arbeiten sind theoretisch fundierte und praktisch nutzbare Lehren, die - von allem angesammelten historischen, philosophischen und weltanschaulichen Ballast befreit - als gesicherte und konsensfähige Grundlage dienen können  in der Rechtspflege und in der Rechtspolitik, aber auch im akademischen Unterricht und bei der Beurteilung tagespolitischer Fragen.

Die folgenden Seiten enthalten die online-Darstellung meiner Lehren zum Strafrecht und deren rechts- und wissenschaftstheoretische Implikationen, ferner Anleitungen und Arbeitshilfen für die im Fokus strafrechtlicher Arbeit stehende methodische Fallbearbeitung. 

Gegenstand meiner Lehren ist – wie der Untertitel verdeutlicht – in erster Linie rechtswissenschaftliche Theorie (die Gesetzesanwendung durch die Gerichte steht also nicht im Vordergrund), es geht mir aber nicht etwa um ein abgehobenes „Glasperlenspiel“, sondern um in der Realität fundierte, praktisch umsetzbare Lehren. Die sich daraus ergebenden Methodenlehren, insbesondere für die Fallbearbeitung, erfordern eine umfassende Einordnung in die Wissenschaftslehre, einschließlich einer kritischen Auseinandersetzung mit der (Rechts-)Philosophie.

Dass die Strafrechtslehre im Mittelpunkt meiner Arbeit steht, beruht letzten Endes auf einem biografischen Zufall, der zur Promotion, Habilitation und dem Lehrstuhl in diesem Fachgebiet geführt hat, bringt aber den großen Vorteil mit sich, dass das Strafrecht zum einen aufgrund des Satzes ‘nulla poena sine lege’ einen einfachen Einstieg in das juristische Denken ermöglicht, zum anderen ein (in Fachkreisen wie in der Öffentlichkeit) kontrovers diskutierter Kulminationspunkt ist, der als Testfall für die Überzeugungskraft juristischer Lehren dienen kann.

Die hier vorgelegten Ergebnisse stehen – dies sei als Warnung vorausgeschickt – in diametralem Gegensatz zu den heute herrschenden Lehren. Aber Wissenschaftler “wissen, daß die herrschende Lehre von heute oft der Irrtum von morgen ist“ (FAZ). Auch der tröstliche Satz von Mark Twain: „Ein Mann mit einer neuen Idee ist ein Narr – so lange, bis die Idee sich durchgesetzt hat” stimmt mich zumal angesichts der unverkennbaren Auflösungserscheinungen in Strafrechtslehre und Philosophie durchaus optimistisch. Angesichts der unstreitigen Sackgassen, in denen beide stecken, ist die Forderung nach einem Paradigmenwechsel vielleicht gar nicht so aussichtslos, wenn man ein Konzept hierfür vorlegt. Das ist das Anliegen der folgenden Seiten!

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