
Ausgangspunkt, Grundüberlegungen und Ziel meiner Arbeit
Auf den folgenden Seiten fasse ich die zentralen Ergebnisse meiner Tätigkeit als Inhaber des “Lehrstuhls für Strafecht, Strafprozessrecht und Rechtsinformatik” an der Europa-Universität Viadrina zusammen.
Aus diesen Arbeiten ist eine umfassende anwendungsorientierte Rechtstheorie entstanden, die ihrerseits auf eine fachübergreifende Wissenschaftslehre zurückgreift.
Das Ziel meiner Bemühungen sind theoretisch fundierte und praktisch nutzbare Lehren, die (von angesammeltem historischen Ballast befreit) in der Rechtspflege und in der Rechtspolitik, aber auch im akademischen Unterricht und bei der Beurteilung tagespolitischer Fragen, als Grundlage für Handlungskonzepte dienen können.
Der dafür erforderliche Konsens kann nur durch eine Verständigung über empirisch überprüfbare Grundlagen gelingen: Eigene Idealvorstellungen ohne Absicherung in der Realität sind nicht mehr als ein “Glasperlenspiel”, ihre Durchsetzung bloße Ausübung von (momentaner) Macht.
Das damit skizzierte Vorhaben scheint vermessen zu sein: Daran arbeiten Rechtsphilosophen “seit eh und je" - evident ohne durchschlagenden Erfolg, aber keineswegs vergeblich: Angesichts der im 'Dialog der Generationen' mühsam, aber unbestreitbar erzielten Fortschritte geht es um eine (langfristig und schrittweise lösbare) Aufgabe, an deren Bewältigung mitzuarbeiten (ungeachtet der “Macht des Unrechts”) lohnt.
Für die Bewältigung dieser Mammutaufgabe stehen durch digitale Vernetzung der Kommunikation neue Instrumente zur Verfügung, die es zu nutzen gilt.
