Ernst Wolf (1914 - 2008)
Ernst Wolf war mein Vater und mein akademischer Lehrer: Seinte 'Reale Rechtslehre' hat meine juristischen Arbeiten nachhaltig geprägt,
Die folgenden Seiten geben Hinweise auf diese 'Reale Rechtslehre', aber auch auf die grundlegenden Änderungen an diesen Lehren, die er bei seinen intensiven Arbeiten im Ruhestand (also nach Erscheinen seiner Lehrbücher) noch vorgenommen hat. Er hat vor allem seine jahrzehntelange Auffassung von der 'Realität der rechtlichen Verhältnisse' aufgegeben und entscheidende Weichen daher anders gestellt - unter noch strikterer Beschränkung auf reale Existenzen bzw. Entitäten. Unverändert geblieben ist die Verankerung seiner Rechtslehre in der Realität und in den Menschenrechten.
Einzelheiten habe ich in einem Vortrag bei einer Tagung referiert und erläutert, die seine Schüler 2014 in Marburg aus Anlass seines Geburtstags vor 100 Jahren veranstaltet haben. Die Tagungsbeiträge sind zusammengefasst in:
Horst Hammen (Hrsg.), Von einer idealen Rechtsphilosophie zur Realen Rechtslehre – und wohin dann? Wandlungen im rechtsontologischen Denken Ernst Wolfs.