"Emeritierung"
Ich bin seit 2017 im 'Ruhestand', aber keineswegs - so die Übersetzung des entsprechenden polnischen Wortes durch meine Frau Zdzislawa - im 'Ruhezustand':
Die alte Bezeichnung "Emeritus" bedeutete, dass man als Hochschullehrer nach Erreichen der Altersgrenze von dienstlichen Verpflichtungen befreit, aber nach wie vor im Amt war. Das ist heute grundlegend anders: Ich bin hochschulrechtlich zwar nach wie vor 'Angehöriger' der Europa-Universität Viadrina (das beinhaltet vor allem das Recht, ja sogar die Bitte, weiter Lehrveranstaltungen zu übernehmen und für Prüfungen zur Verfügung zu stehen). Aber als Beamter bin ich in 'Pension', zudem aufgrund früherer Beitragszahlungen als Angestellter versicherungsrechtlich in 'Rente' (um die die Pension unzulässigerweise gekürzt wird; beides sind unabhängig voneinander erworbene Ansprüche).
Der für einen Außenstehenden unverständliche Eiertanz um "Emeritierung", "Pensionierung", "Rente" und aktuelle Konstruktionen wie z.B. "senior fellow" hat einen einfachen finanziellen Hintergrund, nämlich die Kürzung der früher lebenslang uneingeschränkt weiterbezahlten Dienstbezüge, die für Hochschullehrer auf das allgemeine beamtenrechtliche Pensionsniveau reduziert wurden. Das kann man durchaus so handhaben, das Folgeproblem war dann allerdings die Titelbezeichnung der Professoren im Ruhestand ("em.", "a.D.", "i.R." usw.), die man - weil manchmal ja durchaus noch nützlich - auch nicht einfach "aufs Altenteil abschieben" wollte.
Mich interessiert das alles nicht:
- Von meiner Arbeit als Hochschullehrer (die heute mehr durch fragwürdige Verwaltungsvorgaben als wissenschaftlich geprägt ist) habe ich mich mich vorzeitig erst einmal zurückgezogen (zu den Gründen vgl. meine gemeinsam mit Kollegen erhobene Verfassungsbeschwerde BVerfGE 111, 333).
- Von meinem Ruhegehalt können meine Frau und ich zufrieden leben. Welchen Anteil davon das Land als beamtenrechtliche Versorgung oder die Rentenversicherungsanstalt aufgrund meiner früher gezahlten Beiträge zahlt, mögen die unter sich ausmachen.
- Ich bin aufgrund von Promotion und Habilitation nach wie vor "Prof. Dr. iur." Ich arbeite und publiziere weiter und behalte mir mein Recht vor, einzelne Lehrveranstaltungen zu meinen Arbeitsthemen durchzuführen.
- Ich verzichte daher auf jeden der diskutierten Ruhestandshinweise, die mit meiner wissenschaftlichen Arbeit, die ich engagiert weiterführe, nichts zu tun haben.