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Wirklichkeit

Einführung
“Was gibt es?”
Was bedeutet ‘Wirklichkeit’?
 

Wissenschaftstheoretischer Ansatz

  • Die Vernetztheit der zu klärenden Themen
  • Die Vergeblichkeit einer Suche nach “Grundlagen” in einer komplex vernetzten Welt
  • ‘scio nescio’ - “Flinte ins Korn werfen?”

Was bedeutet ‘Transdisziplinarität’?

  • Terminologische Klarstellungen
  • Der treffende linguistische Fachausdruck ‘Implikatur’
  • “Disziplinübergreifende wissenschaftliche Lehren”, insbesondere über
    • Verhaltensweisen von Menschen
    • Erkenntnisse von und über Menschen
    • Zusammenfassung zu “trial and error”?

=>  Disziplinübergreifende, juristisch relevante Lehren über ..

  • … die Natur
  • … die Lebewesen
  • … die Menschen (Anthropologie)
  • … Sprache(n)
  • … Regelungen des Zusammenlebens der Menschen
  • … Kultur(en)
  • … Geschichte(n)

“Alles hängt mit allem zusammen!” 
(Alexander von Humboldt)

 

 

 

 

=>  Juristische Schlüsselthemen

  • Beginn und Ende des Lebens (§ 218, Hirntod)
     
  • Die zu unterscheidenden Tätigkeiten der Menschen: Unreflektiertes Tätigsein - Entscheiden - Handeln - Unterlassen
     
  • Kausalität - Verursachungen und Veranlassungen
     
  • Schuldhaftigkeit einer Tat

    • Wissentlichkeit (Vorsatz, Fahrlässigkeit)
      §§ 15, 16 StGB; § 20 StGB ("Einsichtsfähigkeit")
       
    • Gesteuertheit
      § 20 StGB ("Steuerungsfähigkeit")