Wirklichkeit
Einführung
“Was gibt es?”
Was bedeutet ‘Wirklichkeit’?

Wissenschaftstheoretischer Ansatz
- Die Vernetztheit der zu klärenden Themen
- Die Vergeblichkeit einer Suche nach “Grundlagen” in einer komplex vernetzten Welt
- ‘scio nescio’ - “Flinte ins Korn werfen?”
Was bedeutet ‘Transdisziplinarität’?
- Terminologische Klarstellungen
- Der treffende linguistische Fachausdruck ‘Implikatur’
- “Disziplinübergreifende wissenschaftliche Lehren”, insbesondere über
- Verhaltensweisen von Menschen
- Erkenntnisse von und über Menschen
- Zusammenfassung zu “trial and error”?
=> Disziplinübergreifende, juristisch relevante Lehren über ..
- … die Natur
- … die Lebewesen
- … die Menschen (Anthropologie)
- … Sprache(n)
- … Regelungen des Zusammenlebens der Menschen
- … Kultur(en)
- … Geschichte(n)
“Alles hängt mit allem zusammen!”
(Alexander von Humboldt)
=> Juristische Schlüsselthemen

- Beginn und Ende des Lebens (§ 218, Hirntod)
- Die zu unterscheidenden Tätigkeiten der Menschen: Unreflektiertes Tätigsein - Entscheiden - Handeln - Unterlassen
- Kausalität - Verursachungen und Veranlassungen
Schuldhaftigkeit einer Tat
- Wissentlichkeit (Vorsatz, Fahrlässigkeit)
§§ 15, 16 StGB; § 20 StGB ("Einsichtsfähigkeit")
- Gesteuertheit
§ 20 StGB ("Steuerungsfähigkeit")
- Wissentlichkeit (Vorsatz, Fahrlässigkeit)
