Recht
Was ist ‘Recht’?
- Einführung
- Klärung des verwirrenden Sprachgebrauchs
Die Menschenrechte
Deutsches Recht
- Allgemeine Rechtslehre
- Zivilrecht
- Öffentliches Recht
- Strafrecht
- Verfahrensrecht
Europäisches Recht
Internationales Recht

Meine zentralen Thesen
- Das Wort ‘Recht’ enthält nicht mehr als die These, dass ein bestimmtes Verhalten anderen Menschen gegenüber ‘richtig’ - und daher mit staatlicher Autorität durchzusetzen sei. Die bloße Benennung des Themas gibt noch keinerlei Aufschluss darüber, welches Verhalten im Einzelnen denn nun von Staats wegen “geboten”‘ ist.
- Die Antworten auf diese Frage ergeben sich aus den Gesetzen, aus Verträgen oder aus anderen fachlich hergeleiteten juristischen Beurteilungskriterien.
- Soweit man Herleitungen sucht, die über die Fachdisziplin hinausgehen, muss man sie (das ist tautologisch, muss aber angesichts des Diskussionsstandes hervorgehoben werden!) außerhalb der Rechtslehre suchen.
Kritik grundlegend anderer Ansätze
