Rechtsinformatik
Die Rechtsinformatik hat sich ungeachtet großer Hoffnungen und trotz mehrerer Fehlversuche (vgl. den Titel einer Marburger Tagung: “Die 2.Geburt der Rechtsinformatik”) - zu Recht - als Lehrfach an den Universitäten nicht etablieren können. Soweit sich Lehrstühle mit dieser Denomination erhalten haben, beschäftigen sich nicht mit technischen Fragen, sondern mit etwas völlig anderem - nämlich dem 'Informationsrecht', also den rechtlichen Fragen des Computereinsatzes (und die reichen vom Datenschutzrecht bis zum Urheberrecht).
Die Klärung der informatischen Grundfragen ist dagegen für die Rechtslehre von zentraler Bedeutung und erheblichem Nutzen: Die Suche nach “Rechtsautomaten” wirft die Grundfragen der Rechtslehre auf - und stellt die idealistischen Rechtsideen unbarmherzig auf einen kritischen Prüfstand.

- Was ist 'Rechtsinformatik'? Computer als “Rechtsmaschinen”?
- Informatische Grundlagen: “Künstliche Intelligenz”?
- Die Konsequenzen für den Einsatz von Computern zur Erledigung juristischer Arbeiten