Rechtslehre

Über meine auf der Startseite zu meinen Lehren gegebene Antwort auf die Frage:
"Was ist Recht"?
mag man streiten - aber darüber, dass man als Jurist einer Antwort auf diese Frage (wie immer sie lautet) nicht ausweichen kann, sollte sich Einvernehmen erzielen lassen:
Wer das anders sieht, muss jedenfalls seinerseits auf irgendeine Weise klarstellen:
Worüber reden wir in der Rechtslehre?
‚Recht‘ ist eine sprachliche Zusammenfassung für Beurteilungen, dass ein Verhalten eines Menschen
- mit den natürlichen Eigenschaften und Fähigkeiten der anderen Menschen (ihren sog. Menschenrechten) und
- mit den verbindlichen Regelungen des Zusammenlebens der Menschen (Verträge, Gesetze usw.)
vereinbar ist.