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Angewandte Rechtswissenschaft

Notizen:

“Angewandte Wissenschaft” ist in einigen Wissenschaftsdisziplinen ein geläufiger Ausdruck (Angewandte Physik, Angewandte Informatik, u.v.a.m.)

Rechts- und Wirtschaftswissenschaft sind lt. Wikipedia der Sache nach dazuzuzählen, auch wenn sie sich selbst nicht so bezeichnen.

Teilweise wird bestritten, dass es Angewandte Wissenschaft überhaupt geben könne - und diese Ansicht hat gerade bei Zugrundelegung meiner eigenen Wissenschaftslehre scheinbar Recht: Wenn Wissenschaft auf Erkenntnisse beschränkt ist, gehört das praktische Handeln (und damit auch Anwendungen) gerade nicht dazu. Wissenschaft lässt sich aber nicht auf Wissen beschränken - Forschung gehört dazu und die mögliche Anwendung der gewonnenen Erkenntnisse ebenso! 

wissenschaftlich bedeutet: Der Wissenschaft zugehörig, aber auch mit der Wissenschaft verbunden bzw. wissenschaftlich abgesichert!   

Wissenschaft ist kein Glasperlenspiel - aus der Erkenntnis der Realität folgt immer etwas - sonst ist es “sinnlos”, darauf Zeit zu verschwenden!