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Der schlichte Ansatz bei Erkenntnissen über die Realität

Der für eine wissenschaftliche Lehre benötigte gesicherte  Ausgangspunkt  ist der einfache Befund, dass es reale Gegebenheiten gibt, die schlicht vorhanden, als Gegenstände sinnlicher Wahrnehmungen erfahrbar und daher von jeder Theorie (wie von jedem einzelnen Menschen im Alltag) ganz einfach zur Kenntnis zu nehmen und bei Entscheidungen zu beachten sind. 

Das mag man bestreiten (vgl. die fehlerhaft Sokrates zugeschriebene Wendung ‘scio nescio’ oder die (ver-rückte) Spekulation von Philosophen (Precht, Putnam), dass wir vielleicht alle in einem Aquarium leben oder nur das Ergebnis einer Computersimulation sind). Folgt man dem (was niemand ernstlich tut, geschweige denn die Konsequenzen daraus zieht!), kann und muss man an dieser Stelle “aussteigen” und sich alle weitere - eh nutzlose - wissenschaftliche Arbeit sparen.

Wenn man von den einfachen Realitäten ausgeht, lassen sich - kritisch überprüft, dann aber als verlässliche empirische Grundlage - (erkenntnistheoretisch und juristisch) begründete Gegebenheiten und Beurteilungsmaßstäbe finden, die dem subjektiven Meinungsstreit unter verständigen Menschen entzogen sind, sei es, dass sie (ungeachtet ihrer individuellen Anlagen und Prägungen) auf übereinstimmenden Erfahrungen beruhen, sei es, dass man sich für das gesellschaftliche Zusammenleben pragmatisch auf sie geeinigt hat.