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Lehren zum Strafrecht müssen “das Pferd vom Schwanz her aufzäumen": Eine Bestrafung ist die ultima ratio bei Rechtsverletzungen, also erst das ”i-Tüpfelchen" auf einer Rechtslehre: Schon die Zerlegung der Wortbestandteile Straf-recht führt zu der Vorfrage: Was ist ‘Recht’? Und wenn man diese Frage nicht aus einem Bauchgefühl heraus, sondern wissenschaftlich begründet beantworten will, lauten die sich unmittelbar anschließenden Fragen: Was ist Wissenschaft? Was also ist “Rechtswissenschaft”?

Aber auch damit ist man noch nicht bei den Grundproblemen angekommen: Offen bleiben die Schlüsselfragen der Allgemeinen Wissenschaftslehre ("Was können wir wissen'?) bzw. die weiteren von Kant formulierten “philosophischen Fragen”. Es ist daher kein Zufall, dass die meisten namhaften Strafrechtslehrer die für ihr Fach gesuchten Antworten schließlich in einer "Rechtsphilosophie" gesucht haben - verständliche, redliche Bemühungen, aber ein Irrweg: Sie sind (häufig offen selbst eingeräumt, jedenfalls unter Kritikern weitgehend unstreitig) allesamt gescheitert.

Die Grundfragen müssen daher auf anderen Wegen beantwortet werden, wenn das Ganze ("Strafrechtslehre") nicht ein Koloss auf tönernen Füßen bleiben soll, nämlich durch transdisziplinär fundierte, streng auf Wissenschaft beschränkte Analyse der ungelösten Schlüsselprobleme: Das sind - neben den Lehren zu den Grundfragen jeder Erkenntnislehre - Lehren zu den zentralen Erkenntnisgegenständen, auf die sich die Wahrheitssuche bezieht: Die Gegebenheiten in der Natur, die Lebewesen, die Menschen und deren Zusammenleben, insbesondere deren Verständigung (Sprache) sowie deren möglichst konfliktfreier Umgang miteinander (Recht). 

Das Vorhaben, alle diese Lehren konsistent zusammenzufügen, mag auf Anhieb vermessen erscheinen, aber wenn man nicht aufgeben will ist es alternativlos - und es ist im “Dialog der Generationen” (Welzel) eine langfristig und schrittweise durchaus lösbare (und lohnende!) Aufgabe. 

Für die Umsetzung bieten die unter dem Schlagwort “Digitalisierung” (nicht: ‘KI’) zusammengefassten technischen Entwicklungen inzwischen einfach nutzbare Werkzeuge an.

Wenn die Beschäftigung mit diesen Fragen kein “Glasperlenspiel” bleiben soll, muss es allerdings gelingen, von verfügbaren Antworten auf Grundfragen stets den Bogen zurück zur Justiz und zu den ‘dogmatischen’ Schlüsselfragen zu spannen: Was folgt daraus?