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Was ist ‘Strafrecht’?
  • Die erforderliche Vorklärung: “Worüber reden wir”?
  • Einordnung in das Generalthema ‘Kriminalität’
  • Einordnung in das Öffentliche Sicherheits- und Ordnungsrecht
Deutsches Strafrecht
  • Die staatliche Befugnis zu Bestrafungen
  • Verfassungsrechtliche Festlegungen
  • Die geltenden Strafgesetze
  • Straftatbestände
  • Rechtsfolgen von Straftaten
  • Die Organisation der Strafrechtspflege
  • Strafverfahren
  • Strafvollstreckung und Strafvollzug
  • Sondergebiete
Die Bezüge zum europäischen Recht
Die Bezüge zum internationalen Recht

Das Strafrecht betrifft als “ultima ratio” eine “letzte Konsequenz” aus Rechtsverletzungen - dennoch ist es vielfach der “erste Einstieg” in die Beschäftigung mit juristischen Problemen: 

  • Die “gerechte” Bestrafung eines Rechtsbrechers scheint eine zwingende Folge jeder “Gerechtigkeit” zu sein:
    • In der öffentlichen Diskussion über spektakuläre Fälle steht die Forderung nach Bestrafung der Verantwortlichen daher schnell im Mittelpunkt.
    • Die Bestrafung wird über den Einzelfall hinaus als Instrument zur Behebung grundlegender Missstände (welcher Art auch immer) angesehen ("So etwas gehört bestraft!").
  • Ungeachtet aller Rätsel, die Fragen nach “Gerechtigkeit” aufwerfen, beginnt das juristische Studium im 1.Semester mit dem Strafrecht - es erscheint zunächst denkbar einfach: Wer einen Menschen tötet, misshandelt oder wie auch immer verletzt, wird dafür bestraft - unter welchen zusätzlichen Voraussetzungen und auf welche Weise steht weitestgehend in den Gesetzen.

Richtig daran ist: Das Strafrecht ist der Kulminationspunkt und die letztlich einfache Lösung für fast alle gesellschaftlichen Konfliktthemen - von A wie Abtreibung … bis … Z wie Zuwanderung. Es zwingt dazu, sich mit den umstrittenen Sachfragen fundiert auseinanderzusetzen.