Realistische wissenschaftliche Lehren zum Strafrecht
Die folgende Darstellung der Ergebnisse meiner strafrechtlichen Arbeiten ist weder ein Lehrbuch für Studenten noch eine Dokumentation von Rechtsprechung und Schrifttum, sondern gerade ein Gegenentwurf zu den herkömmlichen Lehren, letztlich eine an die Fachkollegen adressierte "Streitschrift".
Der positive Inhalt meiner strafrechtlichen Lehren lässt sich auf einen einfachen Nenner bringen:
'Keine Strafe ohne Gesetz' ist kein schmückendes Ornament für Festreden, sondern die rechtsstaatlich (für Theorie und Praxis) elementare Grundlage jeder Strafrechtslehre - bis hin zu den in der juristischen Alltagsarbeit zu klärenden Detailfragen. Nimmt man man diesen verfassungsrechtlich zwingenden Fundamentalsatz ernst, reduziert sich die "Gesamte Strafrechtswissenschaft" auf die Auslegung, Anwendung und kritische Analyse der geltenden Strafgesetze. Die 'Gretchenfrage' lautet: Lässt sich das, was heute gelehrt wird, am Gesetz festmachen?
Der damit abgesteckte Rahmen ist scheinbar deshalb zu eng, weil bei einem fundierten Umgang mit den Strafgesetzen inzident nicht nur die gesamte Rechts- und Wissenschaftslehre, sondern auch das gesamte politische und gesellschaftliche Umfeld des Strafrechts einbezogen werden müssen - und man stets überprüfen muss, inwieweit die aktuelle Gesetzeslage damit in Einklang steht. Aber dabei darf man an keiner Stelle den Ausgangspunkt aus den Augen verlieren: Eine Strafrechtslehre lässt sich nur begründen, wenn stets der Bezug zu den geltenden, allenfalls de lege ferenda zu ändernden, zu streichenden bzw. neu schaffenden Strafgesetzen gewahrt bleibt. Andernfalls entsteht nicht mehr als ein praktisch belangloses 'Glasperlenspiel'.