Gesetzlich besonders geregelte Teilgebiete des Strafrechts
Als ‚Sondergebiete‘ fasse ich Teilgebiete des Strafrechts zusammen, für die (im Unterschied zu den sog. Nebengebieten) gesetzlich teils abweichende, teils ergänzende Sonderbestimmungen getroffen sind. Soweit solche Sonderregelungen fehlen, gelten auch in diesen Gebieten die allgemeinen Bestimmungen (vgl. z.B. den entsprechenden deklaratorischen Hinweis in § 1 Abs.2 JGG).
Jugendstrafrecht
Dogmatisch und praktisch von grundlegender Bedeutung ist vor allem das 'Jugendstrafrecht'.
Wehrstrafrecht
Wirtschaftsstrafrecht
Europäisches Strafrecht
'Europäisches Strafrecht' gibt es nur für den eigenen Schutz der Finanzinteressen der EU.
Internationales Strafrecht
Das (üblicherweise als 'Völkerstrafrecht' bezeichnete) 'Internationale Strafrecht' hat durch die Umsetzung des "Rom-Statuts" im Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) erheblich an Bedeutung gewonnen.
Vgl. meinen 2022 erscheinenden Festschriftbeitrag "Abschied vom Völkerstrafgewohnheitsrecht!"