Allgemeine Straftatlehre

Lehrdarstellungen verzichten heute meist auf eine "Allgemeine Straftatlehre" und behandeln zunächst ausschließlich "Das vorsätzliche Erfolgsdelikt" eines Einzeltäters. Fahrlässigkeits-, Versuchs- und Unterlassungsdelikte sowie Täterschafts- und Teilnahmeprobleme "klappern hinterher". Diese scheinbare dikdatische Vereinfachung erschwert in Wahrheit den Überblick und das Verständnis der Gesamtstruktur.