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Rechtswissenschaft - ohne zu wissen, was 'Recht' ist?

Jede wissenschaftliche Rechtslehre muss drei Schlüsselfragen beantworten:

  • Was ist ‚Recht‘?
  • Was ist ‚Wissenschaft‘?
  • Was also ist ‚Rechtswissenschaft‘?

In der rechtswissenschaftlichen Diskussion besteht Einvernehmen darüber, dass es bis heute keine anerkannte Antwort auf diese Fragen gibt: Wir betreiben „Rechtswissenschaft ohne Recht!“ (Leonard Nelson).

Es wäre offensichtlich abwegig zu meinen, dass mit einer linguistischen Klärung, was unter ‘Recht’ zu verstehen ist, die juristischen Fragen sachlich beantwortet seien: Die sprachliche Klärung ist nicht mehr als eine Beschreibung der zu lösenden Probleme - aber immerhin eine Eingrenzung, welche Fragen es zu klären gilt, und wo bzw. wie man daher nach einer Antwort zu suchen hat: Man hat damit immerhin, wenn auch nicht mehr als ein ‘Pack-Ende’ in der Hand, mit dessen Hilfe sich der redensartliche ‘Gordische Knoten’ auflösen lässt.

Die damit umrissene Mammutaufgabe in Angriff nehmen zu wollen, scheint vermessen zu sein:

- …

Aber ohne ein Gesamtkonzept für die benötigten Antworten auf die Schlüsselfragen lassen sich auch Detailprobleme nicht überzeugend lösen.

Samuel Beckett hat den Ablauf, der sich bei dem Versuch einer umfassenden Klärung der eingangs formulierten ‘Was-ist-Fragen’ (wie bei jeder wissenschaftlichen Arbeit) ergeben, prägnant zusammengefasst: 

      “Immer versucht. Immer gescheitert. Einerlei. Wieder versuchen. Wieder scheitern”.

       Besser scheitern!"