Rechtswissenschaft - ohne zu wissen, was 'Recht' ist?
Jede wissenschaftliche Rechtslehre muss drei Schlüsselfragen beantworten:
- Was ist ‚Recht‘?
- Was ist ‚Wissenschaft‘?
- Was also ist ‚Rechtswissenschaft‘?
In der rechtswissenschaftlichen Diskussion besteht Einvernehmen darüber, dass es bis heute keine anerkannte Antwort auf diese Fragen gibt: Wir betreiben „Rechtswissenschaft ohne Recht!“ (Leonard Nelson).
Es wäre offensichtlich abwegig zu meinen, dass mit einer linguistischen Klärung, was unter ‘Recht’ zu verstehen ist, die juristischen Fragen sachlich beantwortet seien: Die sprachliche Klärung ist nicht mehr als eine Beschreibung der zu lösenden Probleme - aber immerhin eine Eingrenzung, welche Fragen es zu klären gilt, und wo bzw. wie man daher nach einer Antwort zu suchen hat: Man hat damit immerhin, wenn auch nicht mehr als ein ‘Pack-Ende’ in der Hand, mit dessen Hilfe sich der redensartliche ‘Gordische Knoten’ auflösen lässt.
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Die damit umrissene Mammutaufgabe in Angriff nehmen zu wollen, scheint vermessen zu sein:
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Aber ohne ein Gesamtkonzept für die benötigten Antworten auf die Schlüsselfragen lassen sich auch Detailprobleme nicht überzeugend lösen.
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Samuel Beckett hat den Ablauf, der sich bei dem Versuch einer umfassenden Klärung der eingangs formulierten ‘Was-ist-Fragen’ (wie bei jeder wissenschaftlichen Arbeit) ergeben, prägnant zusammengefasst:
“Immer versucht. Immer gescheitert. Einerlei. Wieder versuchen. Wieder scheitern”.
Besser scheitern!"