Wissenschaftslehre

Mit dem Befund, dass die Rechtslehre nicht auf einem belastbaren wissenschaftstheoretischen Fundament aufbauen kann (zu Einzelheiten vgl. Das Fehlen einer anerkannten Wissenschaftslehre)  kann man sich als Rechtslehrer, wenn man nicht im Bereich des subjektiv Beliebigen oder Spekulativen bleiben will, nicht zufrieden geben: Benötigt wird eine 'wissenschaftliche', d.h. eine empirisch begründete, methodisch überpüfte Rechtslehre.

Die Antwort auf die Frage, was 'Wissenschaft' bzw. was 'wissenschaftlich' ist, steht nicht in wissenschaftstheoretischen Lehrwerken, sondern in den Wörterbüchern, insbesondere also im "Duden" und in Grimms Wörterbuch der Deutschen Sprache (zu Einzelheiten vgl. die Weichenstellungen für den erforderlichen Neuanfang). Bei diesem Ansatz ergibt sich sowohl zum einen die Festlegung, worum es "in der Wissenschaft" geht, als auch das benötigte klare Konzept für 'Wissenschaftliches Arbeiten':

Der Grundfehler der Wissenschaftslehre besteht demgegenüber darin, dass sie sich nicht hinreichend um ihren eigenen Gegenstand kümmert, sondern versucht, eine "Wissenschaftsphilosophie" zu entwickeln, über die man sich aber naturgemäß nicht einigen kann. Damit wird die gesamte Diskussion an eine systematisch falsche Stelle verlagert, nämlich von den als "szientizistisch" diskreditierten Wissenschaften in weltanschauliche Philosophien.